Hintergrundinformation
Das Übernachten in der Natur – egal ob im Zelt oder im Freien – ist auch bisher schon ganzjährig im Nationalpark grundsätzlich untersagt. Einzige Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 offiziellen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettern geschieht. Doch soziale Medien und Apps bewerben und erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und regen immer mehr Menschen an, im Nationalpark unabhängig vom Klettersport zu übernachten.
Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr die vorgesehenen zugelassenen Boofen, sondern übernachten mit Schlafsäcken oder Hängematten illegal im gesamten Nationalpark. Dabei sind die Plateau- und Rifflagen besonders beliebt. Eine großflächige Beunruhigung sensibler Bereiche ist die Folge. Deshalb soll mit dem zeitweisen Boofenverbot unter anderem eine Verringerung der nächtlichen Störungen für die Tierwelt im Nationalpark gewährleistet werden.
Für weitere Informationen und Rückfragen zum Thema Boofen in der Sächsischen Schweiz stehen Ihnen Hanspeter Mayr (Hanspeter.Mayr@smekul.sachsen.de) von der Nationalparkverwaltung, Almut Gaisbauer (info@bund-sachsen.de) vom BUND-Landesverband Sachsen und Lutz Zybell (lz@alpenverein-sachsen.de) vom Landesverband Sachsen des Deutschen Alpenvereins als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die gemeinsame Pressemitteilung vom 26.01.2024 als pdf zum Download.